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Yaacoubi Immobilien

Lebenslage · Trennung

Eine Liegenschaft, zwei Wege. Eine faire Grundlage.

Wenn sich Wege trennen, braucht es eine Zahl, der beide vertrauen. Wir rechnen neutral und nachvollziehbar, was die gemeinsame Liegenschaft wert ist — und verkaufen sie, wenn gewünscht, diskret und rasch.

Reihenhaus mit Garten

Was wir für beide tun.

Neutral rechnen

Derselbe Rechenweg für beide Seiten, offengelegt, Zeile für Zeile.

Optionen zeigen

Übernahme durch eine Seite, Verkauf an uns oder im Exklusivmandat.

Leise abwickeln

Kein Inserat, keine Besichtigungstouren, ein Termin beim Notar.

Rechtlich gut zu wissen

Was bei einer Trennung gilt.

Die Familienwohnung ist geschützt

Solange die Ehe besteht, darf die Familienwohnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider verkauft werden — auch wenn sie nur einem gehört.

Art. 169 ZGB

Zuweisung an eine Seite

Gehört die Liegenschaft beiden, kann bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung eine Seite die Zuweisung verlangen, wenn sie ein überwiegendes Interesse nachweist — gegen volle Entschädigung.

Art. 205 Abs. 2 ZGB

Steuer meist aufgeschoben

Ein Eigentumswechsel zwischen Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung löst in der Regel noch keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig.

Art. 12 Abs. 3 lit. b StHG

Die Hypothek bleibt gemeinsam

Wer gemeinsam unterschrieben hat, haftet meist solidarisch, bis die Bank eine Seite entlässt. Eine Übernahme durch eine Seite braucht deshalb auch die Zustimmung der Bank.

Rechtsberatung leisten wir nicht. Wir liefern die neutrale Zahl, auf die sich beide Seiten und ihre Anwälte stützen können.

Zwei Wege

Direkt an uns — oder im Exklusivmandat.

Direktankauf

Wir kaufen selbst.

Mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt. Ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin — was wir zusagen, beurkunden wir.

  • Übernahme im Ist-Zustand
  • auch Erbengemeinschaften
  • Entscheid innert Tagen
Direktankauf →

Exklusivmandat

Wir vermitteln leise.

An einen kleinen Kreis geprüfter Käufer: Family Offices, Pensionskassen, Banken, Projektentwickler und private Investoren — ohne Inserat.

  • ein Ansprechpartner
  • ein belegter Preis
  • Honorar erst bei Erfolg
Exklusivmandat →

So gehen wir vor

Eine Zahl, der beide vertrauen.

  1. Ein Gespräch, auf Wunsch getrenntMit beiden Seiten oder einzeln — wie es für Sie stimmt.
  2. Neutrale RechnungWas steht, was erlaubt wäre, was die Liegenschaft wert ist — derselbe Rechenweg für beide, schriftlich.
  3. OptionenÜbernahme durch eine Seite, Verkauf an uns oder im Exklusivmandat — mit den Zahlen nebeneinander.
  4. AbschlussEin Termin beim Notar, klare Auszahlung an beide Seiten.

Häufige Fragen

Was man uns bei einer Trennung fragt.

Rechnen Sie für beide Seiten dasselbe?

Ja. Beide erhalten dieselbe Rechnung mit denselben Belegen — wir arbeiten für eine faire Grundlage, nicht für eine Seite.

Kann eine Seite die Liegenschaft übernehmen?

Ja, wenn die Bank mitzieht und die andere Seite voll entschädigt wird. Wir liefern die Zahl, die Bank prüft die Tragbarkeit.

Muss sofort verkauft werden?

Nein. Viele wollen zuerst wissen, wo sie stehen. Die Rechnung verpflichtet zu nichts.

Erfährt das Umfeld davon?

Nein. Kein Inserat, kein Schild, keine Besichtigungstouren — ein Verkauf kann still laufen.

Trennung

Vertraulich und neutral.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Telefon oder E-Mail genügt. Ihre Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage — siehe Datenschutz.