Ziffer ist nicht gleich Ziffer
Ausnützungs-, Baumassen-, Überbauungs- oder Geschossflächenziffer: Jeder Kanton und viele Gemeinden messen anders.
Nutzungsreserve
Die Nutzungsreserve ist die Differenz zwischen dem, was die Bauordnung erlaubt, und dem, was heute steht. Rechnen Sie den Richtwert hier selbst — den belegten Wert für Ihre Parzelle rechnen wir mit den Werten Ihrer Gemeinde.

Richtwert selbst rechnen
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve — rechnerisch.
Der Richtwert kennt weder Ihre genaue Zone noch Baulinien, Abstände, Dienstbarkeiten oder Sonderregeln. Er genügt, um zu entscheiden, ob sich der belegte Wert lohnt.
Reserve sichtbar gemacht
Musterbeispiel · fiktive Parzelle · Grundstück 850 m², Ausnützungsziffer 120 %.
Warum der Richtwert nicht reicht
Ausnützungs-, Baumassen-, Überbauungs- oder Geschossflächenziffer: Jeder Kanton und viele Gemeinden messen anders.
Baulinien, Grenz- und Gebäudeabstände, Gewässerraum und Wald können weniger erlauben als die Ziffer.
Wo die Höhe knapp ist, passt die Ziffer nicht ins Gebäude — oder es braucht eine andere Form.
Dachraum, Untergeschoss, Aussenwände: Was zählt, regelt die Gemeinde. Wir messen Bestand und Zulässiges in derselben Grösse.
Arealüberbauung oder Gestaltungsplan können mehr erlauben, Lasten im Grundbuch weniger. Beides weisen wir getrennt aus.
Ortsbild, Denkmal, Lärmgrenzwerte und Naturgefahren bestimmen mit, was tatsächlich gebaut werden kann.
Aus Reserve wird Wohnraum
Eine Reserve lässt sich auf verschiedene Arten nutzen. Welche zu Ihrer Liegenschaft passt, zeigen wir mit drei Szenarien nebeneinander.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Vom Richtwert zum belegten Wert
Häufige Fragen
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche, die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain in Kubikmetern je Quadratmeter Grundstück. Welche gilt, bestimmt die Bauordnung Ihrer Gemeinde — manchmal gelten beide.
Je nach Kanton und Gemeinde: In vielen Bauordnungen zählt ein Dach- oder Attikageschoss nur teilweise oder gar nicht zur Ausnützung. Wir rechnen es nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Ob und wie gebaut werden darf, entscheidet die Baubewilligung. Die Reserve zeigt, was die Bauordnung grundsätzlich zulässt — als Grundlage für jeden nächsten Schritt.
Das hängt von Lage, Nachfrage, Kosten und Zustand ab. Wir besprechen es persönlich — mit Zahlen, aber nie per E-Mail.
Nutzungsreserve
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Sie erhalten die Reserve Ihrer Parzelle — persönlich erklärt.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat