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Yaacoubi Immobilien

Lebenslage · Erbschaft

Geerbt — und jetzt? Wir ordnen es.

Ein Elternhaus, ein Grundstück, eine Mehrfamilienliegenschaft — und mehrere Erben mit verschiedenen Wünschen. Wir rechnen für alle Beteiligten gleich und nachvollziehbar, was die Liegenschaft heute ist und was sie sein könnte. Dann entscheidet die Gemeinschaft.

Elternhaus mit Garten im Herbst

Was Erben bewegt

Drei Fragen, eine gemeinsame Grundlage.

Was ist es wert?

Nicht nur das Haus, sondern der Boden: was die Bauordnung erlaubt, was der Bestand nutzt, welche Reserve darin steckt.

Behalten oder verkaufen?

Wir zeigen die Wege nebeneinander: Halten und vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat.

Wie bleibt es fair?

Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Das nimmt Spannung aus Gesprächen am Familientisch.

Ein typischer Ablauf

Zwei Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus.

Sie rufen an und nennen die Adresse — und wir sehen die Parzelle, bevor das Gespräch zu Ende ist.

  1. Tag 1 · AnrufAdresse, Anliegen, Fragen der Erbengemeinschaft — vertraulich.
  2. Tag 2 · DossierBestand, Mietertrag, Szenarien Erhalt, Erweiterung, Ersatzneubau, mit allen amtlichen Unterlagen.
  3. Tag 5 · GesprächWir zeigen Zahlen und Wege — gemeinsam mit allen Erben, wenn gewünscht.
  4. EntscheidDirektankauf durch uns oder Exklusivmandat.
  5. NotarSaubere Abwicklung bis zur Beurkundung.

Rechtlich gut zu wissen

Was für Erbengemeinschaften gilt.

Alle entscheiden gemeinsam

Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller — oder einen Erbenvertreter, den die Behörde auf Antrag einsetzt.

Art. 602 und 653 ZGB

Jeder kann die Teilung verlangen

Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen. Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.

Art. 604 und 617 ZGB

Steuer erst beim Verkauf

Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig. Wie Besitzdauer und Anlagekosten dann zählen, regelt der Kanton.

Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG

Erbschaftssteuer ist kantonal

Ob Erbschaftssteuer anfällt und wie viel, bestimmt der Kanton. Ehegatten und Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit.

Eintrag im Grundbuch

Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen. Verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst — einstimmig.

Art. 559 ZGB

Eine Zahl für alle

Unsere Rechnung gibt allen Erben dieselbe Grundlage. Wo ein Gericht oder eine Behörde eine anerkannte Schätzung verlangt, ziehen wir eine zugelassene Schätzerin oder einen Schätzer bei.

Geschwister mit Unterlagen am Küchentisch

Mit den richtigen Fachleuten

Steuern, Fristen, Teilung — gut begleitet.

Wir rechnen die Liegenschaft und begleiten den Verkauf. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei — Rechts- oder Steuerberatung leisten wir selbst nicht.

Exklusivmandat

Wir begleiten Ihren Verkauf — exklusiv.

«Wir arbeiten gerne mit Ihnen. Wir haben unsere Kontakte, wir kaufen auch selbst, wir vermitteln, betreuen und begleiten den Verkauf mit grosser Sorgfalt — im Exklusivmandat. Wer seriös und sauber verkaufen will, braucht einen Partner, der für beide Seiten stimmt.»

Erbschaft

Sprechen wir vertraulich.

Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Telefon oder E-Mail genügt. Ihre Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage — siehe Datenschutz.