Was ist es wert?
Nicht nur das Haus, sondern der Boden: was die Bauordnung erlaubt, was der Bestand nutzt, welche Reserve darin steckt.
Lebenslage · Erbschaft
Ein Elternhaus, ein Grundstück, eine Mehrfamilienliegenschaft — und mehrere Erben mit verschiedenen Wünschen. Wir rechnen für alle Beteiligten gleich und nachvollziehbar, was die Liegenschaft heute ist und was sie sein könnte. Dann entscheidet die Gemeinschaft.

Was Erben bewegt
Nicht nur das Haus, sondern der Boden: was die Bauordnung erlaubt, was der Bestand nutzt, welche Reserve darin steckt.
Wir zeigen die Wege nebeneinander: Halten und vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat.
Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Das nimmt Spannung aus Gesprächen am Familientisch.
Ein typischer Ablauf
Sie rufen an und nennen die Adresse — und wir sehen die Parzelle, bevor das Gespräch zu Ende ist.
Rechtlich gut zu wissen
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller — oder einen Erbenvertreter, den die Behörde auf Antrag einsetzt.
Art. 602 und 653 ZGB
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen. Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.
Art. 604 und 617 ZGB
Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig. Wie Besitzdauer und Anlagekosten dann zählen, regelt der Kanton.
Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG
Ob Erbschaftssteuer anfällt und wie viel, bestimmt der Kanton. Ehegatten und Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit.
Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen. Verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst — einstimmig.
Art. 559 ZGB
Unsere Rechnung gibt allen Erben dieselbe Grundlage. Wo ein Gericht oder eine Behörde eine anerkannte Schätzung verlangt, ziehen wir eine zugelassene Schätzerin oder einen Schätzer bei.

Mit den richtigen Fachleuten
Wir rechnen die Liegenschaft und begleiten den Verkauf. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei — Rechts- oder Steuerberatung leisten wir selbst nicht.
Exklusivmandat
«Wir arbeiten gerne mit Ihnen. Wir haben unsere Kontakte, wir kaufen auch selbst, wir vermitteln, betreuen und begleiten den Verkauf mit grosser Sorgfalt — im Exklusivmandat. Wer seriös und sauber verkaufen will, braucht einen Partner, der für beide Seiten stimmt.»
Erbschaft
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat