Prüfen
Grenzen und Fläche amtlich, Zone und Bauordnung mit Artikel, Baulinien, Grenzabstände, Planungsstand, Schutz- und Gefahrenzonen.
Methode
Für jedes Grundstück beantworten wir drei Fragen, bevor wir anklopfen: Was steht darauf? Was dürfte darauf stehen? Was ist die Differenz wert? Die Antworten zeichnen wir als Plan und rechnen sie als Zahl — jede mit Beleg im amtlichen Original.

Vier Schritte
Grenzen und Fläche amtlich, Zone und Bauordnung mit Artikel, Baulinien, Grenzabstände, Planungsstand, Schutz- und Gefahrenzonen.
Bestand und Zulässiges in derselben Grösse. Anrechenbare Geschossfläche und vorgerechnete Hauptnutzfläche, Szenarien Erhalt, Erweiterung, Ersatzneubau, Mietertrag.
Direkt, schriftlich, diskret — Eigentümer erst bei konkretem Interesse, einzeln und rechtmässig.
Passende Käufer aus unserem Kreis, keine Bieterwellen, ein sauberer Abschluss bis zum Grundbuch.
Prüfen · die Parzelle in ihrer Umgebung
Jede Prüfung beginnt mit dem amtlichen Plan: Wo genau verlaufen die Grenzen, wie gross ist die Parzelle, woran grenzt sie, wie ist sie erschlossen? Erst dann lesen wir, was die Bauordnung für genau diese Fläche sagt.
Rechnen · vier Pläne derselben Parzelle
Jedes Blatt zeigt eine Ebene mehr. So sieht man, woher jede Zahl kommt — und warum eine Reserve wirklich eine ist.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle · gerundet, ohne Bonus und Abzüge. Für Ihre Parzelle rechnen wir mit den Werten Ihrer Gemeinde.
Die Masse der Bauordnung
Jede Gemeinde regelt die Dichte mit einer oder zwei Ziffern, dazu Geschosse, Höhen und Abstände. Begriffe und Messweisen sind vielerorts nach der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vereinheitlicht — aber nicht überall. Ein «W2» heisst in einem Kanton zwei Geschosse, im anderen ist die Zahl nur ein Name.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 Prozent heisst 600 m² auf 1'000 m².
Zulässiges Bauvolumen über Terrain in Kubikmetern je Quadratmeter Grundstück — üblich in Zürcher Gemeinden und in Gewerbezonen.
Die Überbauungsziffer begrenzt die Grundfläche der Bauten, die Geschossflächenziffer die Summe der Geschossflächen — beide nach IVHB.
Vollgeschosse, Dach- und Attikageschoss, Fassaden- und Gesamthöhe. Wo die Bauordnung keine Geschosszahl kennt, steuern allein die Höhen.
Grenzabstand zum Nachbarn, Gebäudeabstand zwischen Bauten, Baulinien entlang von Strassen. Sie formen das Baufeld.
Arealüberbauung, Gestaltungs- und Quartierplan können mehr erlauben — wir weisen sie als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
Was ein Grundstück begrenzt
Entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig. Er kann ein Baufeld spürbar verkleinern.
Art. 36a GSchG · Art. 41a ff. GSchV
Der Waldabstand ist kantonal geregelt; Rodungen sind nur ausnahmsweise erlaubt.
Waldgesetz · kantonales Baugesetz
Gefahrenkarten unterscheiden erhebliche, mittlere und geringe Gefährdung. In roten Gebieten sind Neubauten grundsätzlich ausgeschlossen, in blauen gelten Auflagen.
Jede Zone hat eine Empfindlichkeitsstufe. Wo die Grenzwerte überschritten sind, braucht es Grundrisse und Massnahmen, die das berücksichtigen.
Art. 43 LSV
Kernzonen, geschützte Ortsbilder, Denkmäler und Inventare bestimmen mit, was ersetzt und was erhalten werden muss.
Bis 11 m Gesamthöhe gilt ein Gebäude als gering hoch, bis 30 m als mittelhoch, darüber als Hochhaus — mit Folgen für Fassade, Treppen und Kosten.
Brandschutzvorschriften der Kantone
Drei Szenarien
Für jede Parzelle rechnen wir drei Wege nebeneinander — mit Hauptnutzfläche, Mietertrag und grobem Kostenrahmen. Welcher Weg der richtige ist, entscheidet die Eigentümerschaft, nicht die Rechnung.






Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Erhalt
Das Haus bleibt. Wir rechnen den Mietertrag heute und den Erneuerungsbedarf der nächsten Jahre — Fassade, Dach, Haustechnik.
Erweiterung
Aufstockung, Anbau oder Attika: die Reserve nutzen, ohne abzubrechen. Wir prüfen Tragwerk-Annahmen, Höhen und Abstände.
Ersatzneubau
Abbruch und Neubau: Bandbreite der Hauptnutzfläche, Wohnungsmix als Vorschlag, grober Kostenrahmen, Ertrag danach.
Ehrlich ausgewiesen
Jede Angabe im Dossier trägt ihren Zustand und ihren Beleg. Fehlt etwas, steht es dort — wir füllen keine Lücke mit einer Annahme.
Mit dem Gesamtdossier erhalten Sie zu jeder Zahl das amtliche Original — unverändert, mit der Seite, auf der sie steht. Ein Architekt oder Käufer muss nicht mehr suchen, nur noch abgleichen.

Ansprechen
Wir schreiben eine Eigentümerschaft erst an, wenn die Rechnung es begründet — einzeln und schriftlich, nicht als Serienbrief und nicht auf Verdacht. Der Brief nennt, was wir geprüft haben und warum ein Gespräch Sinn ergibt.
Wer hinter einem Grundstück steht, klären wir erst bei konkretem Interesse, einzeln und auf dem amtlichen Weg. Nachbarn, Mieter und Markt erfahren nichts.

Vermitteln
Käufer erhalten kein Inserat, sondern ein Dossier — dieselbe Rechnung, die wir der Eigentümerschaft vorlegen, mit Beleg je Zeile. Wir wählen wenige passende Käufer nach hinterlegtem Suchprofil aus: Family Offices, Pensionskassen, Entwickler, Bauunternehmen.
Einigen sich beide Seiten, begleiten wir den Abschluss bis zum Ende: Kaufvertrag mit dem Notariat, öffentliche Beurkundung, Eintrag im Grundbuch, Übergabe.

Was erlaubt ist
Baulinien, Grenzabstände, Höhen und Geschosse stehen in der Bauordnung und im Zonenplan Ihrer Gemeinde. Wir rechnen daraus das Baufeld — für jede Parzelle gleich und nachvollziehbar.

Schutz und Ortsbild
Kernzonen, Ortsbildschutz, Denkmal und Inventar: Wir prüfen, was geschützt ist und was das für Umbau und Neubau bedeutet.
Häufige Fragen
Weder noch. Wir rechnen aus amtlichen Originalen, was auf einer Parzelle steht und was die Bauordnung erlaubt, und weisen jede Herleitung als solche aus. Eine Bewertung durch eine zugelassene Schätzerin ersetzt das nicht — es ist die Grundlage, auf der ein Preis besprochen wird.
Aus amtlichen Originalen von Gemeinde, Kanton und Bund. Jede Zahl im Dossier zeigt auf ihr Original, mit Seite — und was hergeleitet ist, steht als Herleitung da.
Es ist eine Vorstudie: Wir nennen eine Bandbreite und sagen, wovon sie abhängt — Grundrisse, Erschliessung, Dachform. Die genaue Fläche entsteht erst im Projekt mit Architektin oder Architekt.
Wir kennen alle Parzellen der Schweiz. Die Bauordnungen sind in der Deutschschweiz am weitesten erfasst; wo bei Ihrer Parzelle etwas fehlt, steht es so im Dossier.
Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos. Schriftliche Analysen gibt es ab CHF 99 — siehe Analysen.
Geben Sie Ihre Adresse ein: Ihre Parzelle erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan.