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Yaacoubi Immobilien

Methode

Präzision statt Prospekt.

Für jedes Grundstück beantworten wir drei Fragen, bevor wir anklopfen: Was steht darauf? Was dürfte darauf stehen? Was ist die Differenz wert? Die Antworten zeichnen wir als Plan und rechnen sie als Zahl — jede mit Beleg im amtlichen Original.

Architekturmodell auf dem Besprechungstisch

Vier Schritte

Prüfen, rechnen, ansprechen, vermitteln.

01

Prüfen

Grenzen und Fläche amtlich, Zone und Bauordnung mit Artikel, Baulinien, Grenzabstände, Planungsstand, Schutz- und Gefahrenzonen.

02

Rechnen

Bestand und Zulässiges in derselben Grösse. Anrechenbare Geschossfläche und vorgerechnete Hauptnutzfläche, Szenarien Erhalt, Erweiterung, Ersatzneubau, Mietertrag.

03

Ansprechen

Direkt, schriftlich, diskret — Eigentümer erst bei konkretem Interesse, einzeln und rechtmässig.

04

Vermitteln

Passende Käufer aus unserem Kreis, keine Bieterwellen, ein sauberer Abschluss bis zum Grundbuch.

Prüfen · die Parzelle in ihrer Umgebung

Zuerst der Ort, dann die Zahl.

STRASSESTRASSEMUSTERPARZELLE850 m²Parzelle Nachbarparzelle Gebäude StrasseN01020 m
Umgebung 1:1000Musterbeispiel · fiktive LageYaacoubi Immobilien

Jede Prüfung beginnt mit dem amtlichen Plan: Wo genau verlaufen die Grenzen, wie gross ist die Parzelle, woran grenzt sie, wie ist sie erschlossen? Erst dann lesen wir, was die Bauordnung für genau diese Fläche sagt.

  • Grenzen und Fläche — auf den Quadratmeter, mit allen Grenzpunkten
  • Zone und Masse — mit Artikel und Seite der Bauordnung
  • Baulinien und Abstände — zur Strasse, zu den Nachbarn, zu Gewässer und Wald
  • Einträge im amtlichen Auszug — Schutz, Lärm, Naturgefahren, Planungsstand
  • Was heute steht — Gebäude, Baujahr, Wohnungen, Flächen

Rechnen · vier Pläne derselben Parzelle

Vom Grundstück zum Neubau.

Jedes Blatt zeigt eine Ebene mehr. So sieht man, woher jede Zahl kommt — und warum eine Reserve wirklich eine ist.

ABCDEF12345STRASSEBaulinie 6,00 5,00 5,00 5,00BESTANDNEUBAU · 4 VG + ATTIKA 23,0034,00 m 24,00 m 850 m²BaufeldBestandNeubauBaulinieN0510 m
Blatt 01 · GrundstückSituation 1:500Musterbeispiel
01GrundstückGrenzen und Fläche aus dem amtlichen Plan, auf den Quadratmeter genau: 850 m².
ABCDEF12345STRASSEBaulinie 6,00 5,00 5,00 5,00BESTANDNEUBAU · 4 VG + ATTIKA 23,0034,00 m 24,00 m 850 m²BaufeldBestandNeubauBaulinieN0510 m
Blatt 02 · BaufeldSituation 1:500Musterbeispiel
02BaufeldBaulinie 6,00 m zur Strasse, Grenzabstand 5,00 m zu den Nachbarn. Was übrig bleibt, ist die Fläche, auf der gebaut werden darf.
ABCDEF12345STRASSEBaulinie 6,00 5,00 5,00 5,00BESTANDNEUBAU · 4 VG + ATTIKA 23,0034,00 m 24,00 m 850 m²BaufeldBestandNeubauBaulinieN0510 m
Blatt 03 · BestandSituation 1:500Musterbeispiel
03BestandDas heutige Haus, nachgerechnet aus den amtlichen Gebäudedaten: rund 97 m² Hauptnutzfläche. Die zulässige Ausnützung ist erst zu 12 % genutzt.
ABCDEF12345STRASSEBaulinie 6,00 5,00 5,00 5,00BESTANDNEUBAU · 4 VG + ATTIKA 23,0034,00 m 24,00 m 850 m²BaufeldBestandNeubauBaulinieN0510 m
Blatt 04 · Neu möglichSituation 1:500Musterbeispiel
04Neu möglichIm Baufeld haben 4 Vollgeschosse und eine Attika Platz — rund 801 m² Hauptnutzfläche, etwa 10 Wohnungen.
Fassade 12,50 mAttika 15,50 mBaulinieStrasseGarten
SchnittBestand und Neubau im gleichen Massstab
Höhen im SchnittFassade 12,50 m, Attika 15,50 m — die Höhen der Bauordnung, gelegt über das heutige Haus. Brandschutz, Dachform und Nachbarn rechnen wir mit.
02505007501'0001'250850 m²Grundstück1'020 m²AnrechenbareGeschossfläche97 m²Hauptnutzflächeheute801 m²Hauptnutzflächeneu möglichm²
Flächenein Massstab für alle Zeilen
Die Differenz in QuadratmeternGrundstück × Ausnützungsziffer 120 % = 1'020 m² anrechenbare Geschossfläche. Daraus die Hauptnutzfläche, vorgerechnet aus Erfahrung mit vielen Projekten — die Fläche, die genutzt und vermietet wird.

Musterbeispiel · fiktive Parzelle · gerundet, ohne Bonus und Abzüge. Für Ihre Parzelle rechnen wir mit den Werten Ihrer Gemeinde.

Die Masse der Bauordnung

Wie viel gebaut werden darf — je Kanton anders.

Jede Gemeinde regelt die Dichte mit einer oder zwei Ziffern, dazu Geschosse, Höhen und Abstände. Begriffe und Messweisen sind vielerorts nach der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vereinheitlicht — aber nicht überall. Ein «W2» heisst in einem Kanton zwei Geschosse, im anderen ist die Zahl nur ein Name.

Ausnützungsziffer

Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 Prozent heisst 600 m² auf 1'000 m².

Baumassenziffer

Zulässiges Bauvolumen über Terrain in Kubikmetern je Quadratmeter Grundstück — üblich in Zürcher Gemeinden und in Gewerbezonen.

Überbauungs- und Geschossflächenziffer

Die Überbauungsziffer begrenzt die Grundfläche der Bauten, die Geschossflächenziffer die Summe der Geschossflächen — beide nach IVHB.

Geschosse und Höhen

Vollgeschosse, Dach- und Attikageschoss, Fassaden- und Gesamthöhe. Wo die Bauordnung keine Geschosszahl kennt, steuern allein die Höhen.

Abstände und Baulinien

Grenzabstand zum Nachbarn, Gebäudeabstand zwischen Bauten, Baulinien entlang von Strassen. Sie formen das Baufeld.

Boni und Sonderregeln

Arealüberbauung, Gestaltungs- und Quartierplan können mehr erlauben — wir weisen sie als eigene Variante aus, nie im Grundwert.

Was ein Grundstück begrenzt

Grenzen, die nicht im Zonenplan stehen.

Gewässerraum

Entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig. Er kann ein Baufeld spürbar verkleinern.

Art. 36a GSchG · Art. 41a ff. GSchV

Wald

Der Waldabstand ist kantonal geregelt; Rodungen sind nur ausnahmsweise erlaubt.

Waldgesetz · kantonales Baugesetz

Naturgefahren

Gefahrenkarten unterscheiden erhebliche, mittlere und geringe Gefährdung. In roten Gebieten sind Neubauten grundsätzlich ausgeschlossen, in blauen gelten Auflagen.

Lärm

Jede Zone hat eine Empfindlichkeitsstufe. Wo die Grenzwerte überschritten sind, braucht es Grundrisse und Massnahmen, die das berücksichtigen.

Art. 43 LSV

Schutz und Ortsbild

Kernzonen, geschützte Ortsbilder, Denkmäler und Inventare bestimmen mit, was ersetzt und was erhalten werden muss.

Brandschutz

Bis 11 m Gesamthöhe gilt ein Gebäude als gering hoch, bis 30 m als mittelhoch, darüber als Hochhaus — mit Folgen für Fassade, Treppen und Kosten.

Brandschutzvorschriften der Kantone

Drei Szenarien

Erhalten, erweitern oder neu bauen.

Für jede Parzelle rechnen wir drei Wege nebeneinander — mit Hauptnutzfläche, Mietertrag und grobem Kostenrahmen. Welcher Weg der richtige ist, entscheidet die Eigentümerschaft, nicht die Rechnung.

Mehrfamilienhaus mit erneuerter Fassade — HeuteMehrfamilienhaus mit erneuerter Fassade — Nach der Erneuerung
HeuteNach der Erneuerung
Mehrfamilienhaus, aufgestockt mit Attika — HeuteMehrfamilienhaus, aufgestockt mit Attika — Neu möglich
HeuteNeu möglich
Einfamilienhaus, an seiner Stelle zwei Mehrfamilienhäuser — HeuteEinfamilienhaus, an seiner Stelle zwei Mehrfamilienhäuser — Neu möglich
HeuteNeu möglich

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Erhalt

Bestand mit Ertrag

Das Haus bleibt. Wir rechnen den Mietertrag heute und den Erneuerungsbedarf der nächsten Jahre — Fassade, Dach, Haustechnik.

Erweiterung

Reserve nutzen

Aufstockung, Anbau oder Attika: die Reserve nutzen, ohne abzubrechen. Wir prüfen Tragwerk-Annahmen, Höhen und Abstände.

Ersatzneubau

Neu, mit voller Ausnützung

Abbruch und Neubau: Bandbreite der Hauptnutzfläche, Wohnungsmix als Vorschlag, grober Kostenrahmen, Ertrag danach.

Ehrlich ausgewiesen

Vier Zustände — keine geschätzten Zahlen.

Jede Angabe im Dossier trägt ihren Zustand und ihren Beleg. Fehlt etwas, steht es dort — wir füllen keine Lücke mit einer Annahme.

  • amtlich — aus einem amtlichen Original, mit Seite
  • hergeleitet — nachvollziehbar gerechnet, mit offengelegtem Rechenweg
  • keine Vorgabe — geprüft: die Bauordnung kennt diese Regel nicht
  • noch nicht erfasst — offen, und so gekennzeichnet

Mit dem Gesamtdossier erhalten Sie zu jeder Zahl das amtliche Original — unverändert, mit der Seite, auf der sie steht. Ein Architekt oder Käufer muss nicht mehr suchen, nur noch abgleichen.

Dossier · AuszugMusterbeispiel · fiktive Parzelle
Grundstücksfläche850 m²amtlichamtlicher Plan · Original im Dossier
ZoneWohnzone, 4 VollgeschosseamtlichZonenplan der Gemeinde · Original im Dossier
Ausnützungsziffer120 %amtlichBauordnung · Artikel und Seite im Original
Baulinie zur Strasse6,00 mamtlichBaulinienplan · Original im Dossier
Grenzabstand5,00 mamtlichBauordnung · Artikel und Seite im Original
Hauptnutzfläche heuterund 97 m²hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten nachgerechnet
Hauptnutzfläche neu möglichrund 801 m²hergeleitetvorgerechnet, mit Bandbreite
Bonus Arealüberbauung—keine Vorgabegeprüft: die Zone kennt keinen Bonus
Dienstbarkeiten—noch nicht erfasstfolgt mit dem Grundbuchauszug
Unterlagen und Pläne auf einem Besprechungstisch

Ansprechen

Direkt, schriftlich, diskret.

Wir schreiben eine Eigentümerschaft erst an, wenn die Rechnung es begründet — einzeln und schriftlich, nicht als Serienbrief und nicht auf Verdacht. Der Brief nennt, was wir geprüft haben und warum ein Gespräch Sinn ergibt.

Wer hinter einem Grundstück steht, klären wir erst bei konkretem Interesse, einzeln und auf dem amtlichen Weg. Nachbarn, Mieter und Markt erfahren nichts.

Besprechung über Plänen

Vermitteln

Passende Käufer, keine Bieterwellen.

Käufer erhalten kein Inserat, sondern ein Dossier — dieselbe Rechnung, die wir der Eigentümerschaft vorlegen, mit Beleg je Zeile. Wir wählen wenige passende Käufer nach hinterlegtem Suchprofil aus: Family Offices, Pensionskassen, Entwickler, Bauunternehmen.

Einigen sich beide Seiten, begleiten wir den Abschluss bis zum Ende: Kaufvertrag mit dem Notariat, öffentliche Beurkundung, Eintrag im Grundbuch, Übergabe.

Bauprofile auf einer Wiese

Was erlaubt ist

Wir lesen den Plan, bevor gebaut wird.

Baulinien, Grenzabstände, Höhen und Geschosse stehen in der Bauordnung und im Zonenplan Ihrer Gemeinde. Wir rechnen daraus das Baufeld — für jede Parzelle gleich und nachvollziehbar.

Gasse in einer Schweizer Altstadt

Schutz und Ortsbild

Auch das gehört dazu.

Kernzonen, Ortsbildschutz, Denkmal und Inventar: Wir prüfen, was geschützt ist und was das für Umbau und Neubau bedeutet.

Häufige Fragen

Was man uns zur Methode fragt.

Ist das eine Schätzung oder ein Gutachten?

Weder noch. Wir rechnen aus amtlichen Originalen, was auf einer Parzelle steht und was die Bauordnung erlaubt, und weisen jede Herleitung als solche aus. Eine Bewertung durch eine zugelassene Schätzerin ersetzt das nicht — es ist die Grundlage, auf der ein Preis besprochen wird.

Woher stammen die Zahlen?

Aus amtlichen Originalen von Gemeinde, Kanton und Bund. Jede Zahl im Dossier zeigt auf ihr Original, mit Seite — und was hergeleitet ist, steht als Herleitung da.

Wie genau ist die Hauptnutzfläche?

Es ist eine Vorstudie: Wir nennen eine Bandbreite und sagen, wovon sie abhängt — Grundrisse, Erschliessung, Dachform. Die genaue Fläche entsteht erst im Projekt mit Architektin oder Architekt.

Gilt das für alle Kantone?

Wir kennen alle Parzellen der Schweiz. Die Bauordnungen sind in der Deutschschweiz am weitesten erfasst; wo bei Ihrer Parzelle etwas fehlt, steht es so im Dossier.

Was kostet das?

Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos. Schriftliche Analysen gibt es ab CHF 99 — siehe Analysen.

Sehen Sie, was wir sehen.

Geben Sie Ihre Adresse ein: Ihre Parzelle erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan.